Informationen für die Nachbarn und die Öffentlichkeit nach § 11 (1) der Störfallverordnung.
Die Arsol Aromatics GmbH & Co. KG betreibt auf ihrem Betriebsgelände in Gelsenkirchen eine Anlage zur Gewinnung von Chemieprodukten aus Rohbenzol.
Informationen für die Nachbarn und die Öffentlichkeit nach § 11 (1) der Störfallverordnung.
Die Arsol Aromatics GmbH & Co. KG betreibt auf ihrem Betriebsgelände in Gelsenkirchen eine Anlage zur Gewinnung von Chemieprodukten aus Rohbenzol.
Die Produktionsanlage umfasst die Druckraffination für die Entfernung störender Begleitstoffe aus dem Rohbenzol und zwei Destillationseinheiten für die Weiterverarbeitung des Druckraffinates zu typgerechten Verkaufsprodukten. Rohbenzol, Druckraffinat und Produkte werden im benachbarten Tanklager der BP gelagert. Der Transport erfolgt über Verbindungsleitungen auf einer Rohrhochtrasse.
Die Produktionsanlage fällt unter den Anwendungsbereich der Störfallverordnung, da dort Stoffe oder Zubereitungen verwendet werden, die in dieser Verordnung aufgeführt sind. Der zuständigen Behörde liegen dementsprechend die Anzeige nach § 20 Abs.1 sowie der Sicherheitsbericht nach § 9 Abs.1 der Störfallverordnung vor.
Mit diesem Faltblatt möchten wir unserer Verpflichtung nachkommen und Sie als Nachbarn über
Zuständig für die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist der Technische Geschäftsführer der Arsol Aromatics GmbH & Co. KG, Herr Westermann.
Wenn Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns einfach an:
Arsol Aromatics GmbH & Co. KGIm bestimmungsgemäßen Betrieb sind im Verfahren einige Stoffe/Stoffgruppen mit gefährlichen Eigenschaften vorhanden:
Im bestimmungsgemäßen Betrieb sind im Verfahren einige Stoffe/Stoffgruppen mit gefährlichen Eigenschaften vorhanden:
Schwefelwasserstoff, Roh-, Reinbenzol, Druckraffinat, Arsol NA, Benzinfraktion, Teerfraktion, Schwefeldioxid, Ammoniak
gehören zu den sehr giftigen (T+) oder giftigen (T) Stoffen.
Jeglicher Kontakt mit dem menschlichen Körper ist hier zu vermeiden, da schwere Gesundheitsschäden, evtl. mit Todesfolge nicht auszuschließen sind.
Roh-, Reinbenzol, Druckraffinat, Arsol NA, Rein-Toluol, Arsol T, Benzinfraktion, Teerfraktion, Schwefelwasserstoff
gehören zu den hochentzündlichen (F+) oder leichtentzündlichen (F) Stoffen.
Sie sind von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernzuhalten.
Beim bestimmungsgemäßen Betrieb der Zentraldestillationsanlage gehen von den genannten Stoffen keine Gefahren aus. Die Arsol Aromatics GmbH & Co. KG ist ihren Verpflichtungen nachgekommen und hat alle erdenklichen Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um einen Störfall zu verhindern bzw. seine Auswirkungen zu begrenzen.
In dem mit den Behörden abgestimmten Alarm- und Gefahrenabwehrplan sind alle betrieblichen und außerbetrieblichen Gefährdungsmöglichkeiten beschrieben und die ggf. zu ergreifenden Gegenmaßnahmen festgelegt.
Sollte es trotz aller Sicherheitsvorkehrungen zu einem Störfall kommen, so ist neben Bränden auch die Freisetzung von giftigen Stoffen möglich. Nach den vorliegenden Ausbreitungsberechnungen ist eine ernste Gefahr, d.h. das Auftreten gesundheitsschädlicher Konzentrationen gefährlicher Stoffe, für die Umgebung außerhalb der Anlage jedoch nicht zu erwarten.
Beim Eintritt eines Störfalles werden unverzüglich die zuständigen Behörden informiert, die dafür sorgen, dass alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um die Auswirkungen zu begrenzen und die Nachbarschaft ggf. zu warnen. Die Warnung erfolgt in der Regel über Lautsprecher- und Radio-Durchsagen.
Wichtige Sicherheitshinweise für das Verhalten bei Störfällen finden Sie auf der Rückseite dieses Faltblattes.
Für unsere Nachbarn haben wir alle wichtigen Informationen über unsere Produktionsverfahren, über verwendete Stoffe und über das richtige Verhalten im Falle einer Störung zusammengestellt. Das Faltblatt können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen:
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